Die Forderungen von Dr. Cleven sind im englischen Insolvenzverfahren von Boris Becker angemeldet und werden nun - wie alle übrigen angemeldeten Forderungen - anhand der nachfolgend genannten Faktenlage durch die Trustees in London zu beurteilen sein.
Diverse Gründe haben Dr. Cleven zu der Entscheidung der Beendigung des Schweizer Verfahrens veranlasst:
- Mittels eines Urteils ist damit rechtskräftig festgestellt
worden, dass Boris Becker die Forderungen von Dr. Hans-Dieter
Cleven per 31. Dezember 2014 in der Höhe von CHF 41'774'236.65
nicht bestritten hat.
- Die Forderungen sind - unabhängig von einem Urteil -
mittlerweile fällig geworden, indem Dr. Cleven im Juli 2017
sämtliche Darlehen gekündigt und die Rückzahlung innerhalb der
gesetzlich vorgesehenen sechs Wochen verlangt hat - freilich
ohne eine Zahlung von Becker erhalten zu haben.
- Sämtliche Forderungen von Dr. Cleven gegenüber Becker sind
einwandfrei dokumentiert mit beidseitig unterzeichneten
Darlehensverträgen und regelmäßigen Schuldanerkennungen
(letztmals per 16. März 2015) respektive Tilgungsvorschlägen
seitens Becker bzw. dessen Rechtsvertretern.
- Ein rechtskräftiges Urteil in der Schweiz wäre zeitlich kaum vor
Beendigung des englischen Insolvenzverfahrens zu erwarten
gewesen und hätte demnach, egal mit welchem Ergebnis, aus Sicht
von Dr. Cleven nichts bewirkt, da sich ein Urteil des
Bundesgerichts bekanntlich nur über die Fälligkeit, nicht aber
über die unbestrittene Forderung ausgesprochen hätte. Eine
Forderung, welche zum dannzumaligen Zeitpunkt bereits durch den
Trustee entschieden worden ist.