Definition des Güterstands
- Grundlagen: Der Güterstand legt fest, wie das Vermögen zwischen den Ehepartnern während der Ehe und nach deren Auflösung aufgeteilt wird.
- Rechtliche Grundlage: Im Schweizerischen Zivilgesetzbuch (ZGB) geregelt.
Arten von Güterständen
1. Errungenschaftsbeteiligung
- Gemeinschaftsgüter: Vermögenszuwachs während der Ehe, ausgenommen persönliche Gegenstände.
- Trennungsgüter: Vermögen, das jeder Ehepartner vor der Ehe besessen hat.
2. Gütergemeinschaft
- Gesamtgut: Vermögen, das beiden Partnern gemeinsam gehört.
- Eigengut: Persönliches Eigentum, das nicht in das Gesamtgut fällt.
3. Gütertrennung
- Separate Vermögen: Jeder Ehepartner verwaltet sein Vermögen selbstständig.
- Keine Gemeinschaft: Es gibt kein gemeinsames Vermögen, alles bleibt getrennt.
Vermögensaufteilung im Falle einer Scheidung
1. Errungenschaftsbeteiligung
- Ausgleichszahlungen: Jeder Partner erhält die Hälfte der während der Ehe erwirtschafteten Errungenschaft.
- Eigengut: Bleibt im Besitz des jeweiligen Ehepartners.
2. Gütergemeinschaft
- Gesamtgut: Wird gleichmäßig aufgeteilt.
- Eigengut: Bleibt unberührt.
3. Gütertrennung
- Keine Teilung: Jeder behält sein eigenes Vermögen.
Die Wahl des Güterstands beeinflusst die Vermögensverhältnisse von Ehepaaren in der Schweiz erheblich. Eine sorgfältige Auswahl hilft, klare finanzielle Verhältnisse zu schaffen und Missverständnisse zu vermeiden.