So können Anleger mehr weiße Edelmetalle für ihr Geld bekommen
Im Gegensatz zu Goldanlagen sind Barren und Münzen aus Silber, Platin und Palladium beim Kauf mehrwertsteuerpflichtig. In Deutschland liegt der Satz bei 19 Prozent. Das hat den Grund, dass alle Weißmetalle gleichzeitig auch industriell genutzte Rohstoffe sind, während Gold als reines Anlageprodukt eingestuft ist. Gemeint ist in diesem Fall jedoch Bulliongold, denn beim Kauf von Goldschmuck fällt ebenfalls Umsatzsteuer an. Bis Ende 2022 hatten deutsche Investoren noch die Möglichkeit, Silbermünzen über die vergünstigte Differenzbesteuerung zu kaufen, doch dieser Steuervorteil ist inzwischen ausgelaufen. Allerdings können Anleger die Mehrwertsteuer beim Silberkauf sogar komplett sparen, wenn sie ihre Vermögenswerte in einem Schweizer Zollfreilager verwahren lassen.
Das ist zum Beispiel bei OrSuisse in der Schweiz möglich. Das private Lagerunternehmen stellt internationalen Kunden neben klassischen Inlandlagern für Anlagegold auch spezielle Lagerlösungen für Silberanlagen im Zollfreilager zur Verfügung. Dabei handelt es sich um ein Transitlager, das zur unbegrenzten Aufbewahrung von Gütern aller Art genutzt werden kann. Während der Lagerung fallen weder Zollabgaben noch Mehrwertsteuer an. Diese werden erst fällig, wenn die Ware tatsächlich an den Kunden ausgeliefert wird. Überwacht werden die Hochsicherheitsanlagen durch den Schweizer Zoll.
OrSuisse ist auf die bankenunabhängige Lagerung von Edelmetallen spezialisiert. Die Münzen oder Barren werden in Einzelverwahrung deponiert. Gegenüber einer sonst eher üblichen Sammellagerung hat die segregierte Lagerung viele Vorteile. Die Weißmetalle werden über ihre Barren- oder Siegelnummern registriert, sodass die Originale stets im Eigentum des Kunden bleiben. Überdies sind die gelagerten Vermögenswerte voll versichert gegen alle bekannten Risiken.
Weißmetalle ohne Warenbewegung verkaufen mit Ordre-Lagerscheinen
Doch Silber kaufen ohne Mehrwertsteuer hat noch weitere Vorteile. Denn OrSuisse stellt handelbare Lagerscheine für die gelagerten Edelmetalle aus. Die Ordre-Lagerscheine sind nach Schweizer Obligationenrecht zertifiziert und können wie Wertpapiere genutzt werden. Die fälschungssicheren Dokumente weisen Übertragungsfelder (Indossamente) auf. Die ausfüllbaren Felder ermöglichen eine unkomplizierte Eigentumsübertragung der darin aufgelisteten Edelmetalle.
Ohne großen Aufwand lassen sich die physischen Sachwerte zum Beispiel an einen Edelmetallfachhändler verkaufen. Wobei die Münzen oder Barren das Zollfreilager nicht zwangsläufig verlassen müssen, sodass der Verkauf mehrwertsteuerfrei bleiben kann. Die Orderlagerscheine können darüber hinaus auch zur Erlangung von Krediten oder Immobilienfinanzierungen dienen. Weiterhin garantieren sie dem namentlich eingetragenen Eigentümer jederzeit die Auslieferung der Ware.
Fazit: Zollfreilager in der Schweiz gleichen den steuerlichen Nachteil von Weißmetallen aus und ermöglichen den mehrwertsteuerfreien Kauf von Silberanlagen. Und dank der handelbaren Lagerscheine von OrSuisse werden physische Edelmetalle so flexibel wie Goldpapiere.